PCB und Dioxine in der Universität Tübingen Arbeitsgruppe PCB 
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Am 17. Mai 2004 trat das Stockholmer Übereinkommen  (215 kB) (Stockholm Convention, POP-Konvention) über langlebige organische Schadstoffe (POPs = Persistent Organic Pollutants) in Kraft. Es regelt den Umgang mit zwölf der gefährlichsten Chemikalien (das "dreckige Dutzend"), darunter PCB und Dioxin.
Mit der POP-Konvention ist ein weiteres Gesetz, das den Umgang mit PCB und die Entsorgung von PCB regelt, neben die Richtlinie 96/59/EG der Europäischen Union zur Beseitigung von PCB getreten.
Ziel des Stockholmer Übereinkommens ist es, die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor Stoffen zu schützen, die nur schwer abgebaut werden und sich deshalb in Mensch und Umwelt anreichern. Mehr als 50 Staaten und Organisationen haben die POP-Konvention unterzeichnet. In Bezug auf PCB, Dioxine (PCDD), Furane (PCDF) und koplanare (dioxinartige) PCB hat sich Deutschland verpflichtet:




URL: http://www.tat.physik.uni-tuebingen.de/~pcb-info/pop0506.html
AutorInnen: Christine Herold (herold@tat.physik.uni-tuebingen.de), Ute Kraus (ute.kraus@uni-tuebingen.de), Corvin Zahn (corvin.zahn@uni-tuebingen.de)
Date: 2005-11-29